Bereits seit dem Jahr 1999 besteht die EU-weite Vereinheitlichung aller Fahrerlaubnisklassen. Wir geben Euch hier einen Überblick über die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen, die wir selbstverständlich auch bei uns in der Fahrschule Hutstein ausbilden:
Die EU-Fahrerlaubnisklassen im Überblick
Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 45 km/h und max. 50 cm³.
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge mit max. 45 km/h und bis max. 50 cm³.
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse A1

Krafträder mit einem Hubraum bis 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge von mehr als 50 cm³ bei einer Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h und max 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Motorleistung von max. 35 kW, bei denen das Verhältnis zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: A1, AM.
Klasse A

Direkteinstieg in unbegrenzte Klasse A
Mindestalter bei Direkteinstieg: 24 Jahre oder 20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz A2
Einschluss: A2, A1, AM
Bei 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung notwendig.
Klasse B

Kfz bis 3.500 kg zG, mit Anhänger > 750 kg zG, sofern die Kombination 3.500 kg nicht überschreitet. Max. 8 Sitzplätze außer Führersitz.
Einschluss: L, AM
Mindestalter: 18 Jahre
Klasse BE

Kombination aus Kfz der Klasse B + Anhänger oder Sattelanhänger mit nicht mehr als 7.000 kg Gesamtgewicht.
Mindestalter: 18 Jahre (oder BF17)
B96

Kombination aus Kfz der Klasse B + Anhänger mit mehr als 3.500 kg bis 4.250 kg Gesamtgewicht.
Mindestalter: 18 Jahre (oder BF17)
Vorbesitz: B
BF17

Kfz bis 3.500 kg zG, mit Anhänger > 750 kg zG, sofern die Kombination 3.500 kg nicht überschreitet. Max. 8 Sitzplätze außer Führersitz.
Mindestalter: 17 Jahre mit Begleitung
Einschluss: L, AM
Klasse C1

Max 8 Sitzplätze außer Führersitz.
Kfz mit mehr als 3.500 kg bis 7.500 kg. Mit Anhänger max 750 kg zzG.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: B
Klasse C1E

Kombination aus Kfz der Klasse C1 sowie Anhängern und Sattelanhängern von mehr als 750 kg zzG.
Fahrzeugkombination gesamt max. 12.000 kg zzG .
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: C1
C

Max. 8 Sitzplätze außer Führersitz. Kfz mit mehr als 12.000 kg bis 18.000 kg zzG.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: B
Einschluss: C1
CE

Kombination aus Kfz der Klasse C sowie Anhängern und Sattelanhängern mit mehr als 18.000 kg zzG.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: C
Einschluss: B1, C1E, T
Klasse D1

Fahrzeuge für Fahrer UND bis zu 16 Personen bis 8 Meter Gesamtlänge. Auch mit Anhänger bis 750 kg.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: B
Klasse D1E

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1, mit einem Anhänger von mehr als 750 kg.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: B
Einschluss: BE
D

Fahrzeuge für mehr als 8 Personen UND Fahrer sowie mehr als 8 Meter Gesamtlänge. Auch mit Anhänger bis 750 kg.
Mindestalter: 24 Jahre
Vorbesitz: B
Einschluss: D1
DE

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D mit Anhänger über 750 kg.
Mindestalter: 24 Jahre
Vorbesitz: B
Einschluss: D1E / BE
Klasse L

Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit max. 40 km/h.
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse T

Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen > 60 km/h bbH, mit Anhänger < 40 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen < 40 km/h .
Mindestalter: 16 Jahre für bbH < 40 km/h und 18 Jahre für bbH > 60 km/h
Einschluss: L, AM