Die EU-Fahrerlaubnisklassen im Überblick

Bereits seit dem Jahr 1999 besteht die EU-weite Vereinheitlichung aller Fahrerlaubnisklassen. Wir geben Euch hier einen Überblick über die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen, die wir selbstverständlich auch bei uns in der Fahrschule Hutstein ausbilden:

Klasse AM

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 45 km/h und max. 50 cm³.

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge mit max. 45 km/h und bis max. 50 cm³.

Mindestalter: 16 Jahre

Klasse A1

Klasse A1

Krafträder mit einem Hubraum bis 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge von mehr als 50 cm³ bei einer Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h und max 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre

Klasse A2

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Motorleistung von max. 35 kW, bei denen das Verhältnis zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre

Einschluss: A1, AM.

Klasse A

Klasse A

Direkteinstieg in unbegrenzte Klasse A

Mindestalter bei Direkteinstieg: 24 Jahre oder 20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz A2

Einschluss: A2, A1, AM

Bei 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung notwendig.

B196

Klasse AM

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 125 cm³ und max. 11 kW

Mindestalter: 25 Jahre

Der Teilnehmer an der B196-Fahrerschulung muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Klasse B sein.

Klasse B

Klasse B

Kfz bis 3.500 kg zG, mit Anhänger > 750 kg zG, sofern die Kombination 3.500 kg nicht überschreitet. Max. 8 Sitzplätze außer Führersitz.

Einschluss: L, AM

Mindestalter: 18 Jahre

Klasse BE

Klasse BE

Kombination aus Kfz der Klasse B + Anhänger oder Sattelanhänger mit nicht mehr als 7.000 kg Gesamtgewicht.

Mindestalter: 18 Jahre (oder BF17)

B96

Klasse B96

Kombination aus Kfz der Klasse B + Anhänger mit mehr als 3.500 kg bis 4.250 kg Gesamtgewicht.

Mindestalter: 18 Jahre (oder BF17)

Vorbesitz: B

BF17

Klasse BF17

Kfz bis 3.500 kg zG, mit Anhänger > 750 kg zG, sofern die Kombination 3.500 kg nicht überschreitet. Max. 8 Sitzplätze außer Führersitz.

Mindestalter: 17 Jahre mit Begleitung

Einschluss: L, AM

B197

Klasse B

Für die Klasse B gibt es die Möglichkeit, auch bei Ablegung der praktischen Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn eine praktische Ausbildung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist. Hierfür müssen mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt werden.

B78 (Automatik)

Klasse B

Der Automatikführerschein ist eine interessante Alternative zum herkömmlichen Autoführerschein. Nach dem Ende der Ausbildung erhältst Du einen Klasse B Führerschein mit der Schlüsselzahl 78, welcher Dich zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B mit Automatikgetriebe berechtigt.

Klasse C1

Klasse C1

Max 8 Sitzplätze außer Führersitz.

Kfz mit mehr als 3.500 kg bis 7.500 kg. Mit Anhänger max 750 kg zzG.

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz: B

Klasse C1E

Klasse C1E

Kombination aus Kfz der Klasse C1 sowie Anhängern und Sattelanhängern von mehr als 750 kg zzG.

Fahrzeugkombination gesamt max. 12.000 kg zzG .

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: C1

C

Klasse C

Max. 8 Sitzplätze außer Führersitz. Kfz mit mehr als 12.000 kg bis 18.000 kg zzG.

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: B
Einschluss: C1

CE

Klasse CE

Kombination aus Kfz der Klasse C sowie Anhängern und Sattelanhängern mit mehr als 18.000 kg zzG.

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: C
Einschluss: B1, C1E, T

Klasse D1

Klasse D1

Fahrzeuge für Fahrer UND bis zu 16 Personen bis 8 Meter Gesamtlänge. Auch mit Anhänger bis 750 kg.

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: B

Klasse D1E

Klasse AM

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1, mit einem Anhänger von mehr als 750 kg.

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: B
Einschluss: BE

D

Klasse D

Fahrzeuge für mehr als 8 Personen UND Fahrer sowie mehr als 8 Meter Gesamtlänge. Auch mit Anhänger bis 750 kg.

Mindestalter: 24 Jahre
Vorbesitz: B
Einschluss: D1

DE

Klasse DE

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D mit Anhänger über 750 kg.

Mindestalter: 24 Jahre
Vorbesitz: B
Einschluss: D1E / BE

Klasse L

Klasse L

Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit max. 40 km/h.

Mindestalter: 16 Jahre

Klasse T

Klasse T

Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen > 60 km/h bbH, mit Anhänger < 40 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen < 40 km/h .

Mindestalter: 16 Jahre für bbH < 40 km/h und 18 Jahre für bbH > 60 km/h
Einschluss: L, AM