Die EU-Fahrerlaubnisklassen im Überblick

Bereits seit dem Jahr 1999 besteht die EU-weite Vereinheitlichung aller Fahrerlaubnisklassen. Wir geben Euch hier einen Überblick über die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen, die wir selbstverständlich auch bei uns in der Fahrschule Hutstein ausbilden:

Klasse AM

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 45 km/h und max. 50 cm³.

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge mit max. 45 km/h und bis max. 50 cm³.

Mindestalter: 16 Jahre

Klasse A1

Klasse A1

Krafträder mit einem Hubraum bis 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge von mehr als 50 cm³ bei einer Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h und max 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre

Klasse A2

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Motorleistung von max. 35 kW, bei denen das Verhältnis zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre

Einschluss: A1, AM.

Klasse A

Klasse A

Direkteinstieg in unbegrenzte Klasse A

Mindestalter bei Direkteinstieg: 24 Jahre oder 20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz A2

Einschluss: A2, A1, AM

Bei 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung notwendig.

Klasse B

Klasse B

Kfz bis 3.500 kg zG, mit Anhänger > 750 kg zG, sofern die Kombination 3.500 kg nicht überschreitet. Max. 8 Sitzplätze außer Führersitz.

Einschluss: L, AM

Mindestalter: 18 Jahre

Klasse BE

Klasse BE

Kombination aus Kfz der Klasse B + Anhänger oder Sattelanhänger mit nicht mehr als 7.000 kg Gesamtgewicht.

Mindestalter: 18 Jahre (oder BF17)

B96

Klasse B96

Kombination aus Kfz der Klasse B + Anhänger mit mehr als 3.500 kg bis 4.250 kg Gesamtgewicht.

Mindestalter: 18 Jahre (oder BF17)

Vorbesitz: B

BF17

Klasse BF17

Kfz bis 3.500 kg zG, mit Anhänger > 750 kg zG, sofern die Kombination 3.500 kg nicht überschreitet. Max. 8 Sitzplätze außer Führersitz.

Mindestalter: 17 Jahre mit Begleitung

Einschluss: L, AM

Klasse C1

Klasse C1

Max 8 Sitzplätze außer Führersitz.

Kfz mit mehr als 3.500 kg bis 7.500 kg. Mit Anhänger max 750 kg zzG.

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz: B

Klasse C1E

Klasse C1E

Kombination aus Kfz der Klasse C1 sowie Anhängern und Sattelanhängern von mehr als 750 kg zzG.

Fahrzeugkombination gesamt max. 12.000 kg zzG .

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: C1

C

Klasse C

Max. 8 Sitzplätze außer Führersitz. Kfz mit mehr als 12.000 kg bis 18.000 kg zzG.

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: B
Einschluss: C1

CE

Klasse CE

Kombination aus Kfz der Klasse C sowie Anhängern und Sattelanhängern mit mehr als 18.000 kg zzG.

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: C
Einschluss: B1, C1E, T

Klasse D1

Klasse D1

Fahrzeuge für Fahrer UND bis zu 16 Personen bis 8 Meter Gesamtlänge. Auch mit Anhänger bis 750 kg.

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: B

Klasse D1E

Klasse AM

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1, mit einem Anhänger von mehr als 750 kg.

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: B
Einschluss: BE

D

Klasse D

Fahrzeuge für mehr als 8 Personen UND Fahrer sowie mehr als 8 Meter Gesamtlänge. Auch mit Anhänger bis 750 kg.

Mindestalter: 24 Jahre
Vorbesitz: B
Einschluss: D1

DE

Klasse DE

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D mit Anhänger über 750 kg.

Mindestalter: 24 Jahre
Vorbesitz: B
Einschluss: D1E / BE

Klasse L

Klasse L

Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit max. 40 km/h.

Mindestalter: 16 Jahre

Klasse T

Klasse T

Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen > 60 km/h bbH, mit Anhänger < 40 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen < 40 km/h .

Mindestalter: 16 Jahre für bbH < 40 km/h und 18 Jahre für bbH > 60 km/h
Einschluss: L, AM